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09.01.2010:

Erhöhung des Kindesunterhalts zum 1.1.2010 - unterhaltspflichtige Väter und Mütter, die vergessene Randgruppe

Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde der Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle 2010 rückwirkend zum 1.1.2010 um ca. 13% erhöht. Sollte dieses Gesetz doch wegen der Erhöhung des Kindergeldes und Steuererleichterungen ein Steuergeschenk für Arbeitnehmer sein, entpuppt es sich für unterhaltspflichtige Mütter und Väter als der pure Horror. Diese gewaltige Erhöhung wirft erst Recht einige Fragen auf wenn man bedenkt, dass die Lebenshaltungskosten 2009 in Deutschland ersten offiziellen Schätzungen zufolge auf dem niedrigsten Niveau seit 10 Jahren waren und die Nettolöhne seit Anfang der Neunziger Jahren gesunken sind. Der monatliche Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen dagegen wurde nicht erhöht, sondert verharrt, wie in den Jahren zuvor, bei 900 Euro. Wäre auch der Selbsterhalt um 13% erhöht worden, blieben immerhin ca. 1020 Euro übrig, falls das Minimum unterschritten werden würde. Auch der Bedarfskontrollbetrag bleibt unverändert.

Der finanzielle Kindesunterhalt nach einer Trennung der Eltern orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig alle ein bis zwei Jahre den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie ist nicht gesetzlich geregelt, stellt aber eine Richtlinie für Unterhaltszahlungen dar und ist gängige Praxis.

Der eigentliche seit Jahrzehnten existente Betrug an den unterhaltspflichtigen Vätern (und Müttern), Alleinerziehenden und Kindern ist jedoch, dass sich der erwerbstätige Unterhaltspflichtige nach einer Trennung/Scheidung in der Steuerklasse 1 wiederfindet und dass der Kindesunterhalt im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt steuerlich nicht absetzbar ist. Ein unterhaltspflichtiger Vater soll die finanzielle Last zweier Haushalte mit Kindern schultern, wird aber dafür vom Staat ausgepresst wie eine Zitrone und steuerlich so ungünstig behandelt wie ein Single. Während die Kosten steigen, werden die Einnahmen um Einiges geringer. Bei gleichem Bruttoeinkommen sinkt das zur Verteilung stehende Nettoeinkommen, da der günstige Splittingtarif entfällt. Wenn die Ex-Ehefrau selbst nichts verdient hat, dann liegt der finanzielle Verlust für den Mann leicht bei mehreren hundert Euro pro Monat. Liegt das Nettoeinkommen nach Steuerklasse1 bei ca. die 2100 Euro, müssen für drei Kinder im Alter von 7, 9 und 12 Jahren nach der neuen Tabelle 992 Euro Kindesunterhalt jeden Monat überwiesen werden. Wenn man Miete für eine Zweizimmerwohnung abzieht und ein Auto unterhalten muss, dann bleibt nicht mehr allzu viel übrig. Auch die Kinder haben dann nicht mehr viel an den Wochenenden beim Papa, da finanziell keine großen Aktivitäten drin sind. Kinder werden in unserer von Konsum und Fernsehen dominierten Welt ohnehin nicht gerade anspruchsloser.

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Gäbe es eine faire Besteuerung blieben monatlich zum Teil mehrere hundert Euro für alle Beteiligten (und die Kinder) übrig und die finanziellen Probleme von Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsempfängern gleichermaßen wären um einiges geringer.

Die Frage ob dieser unfairen und maßlosen Besteuerung hat viele, aber einleuchtende Gründe:

Der Staat nimmt sich Geld am einfachsten von Bevölkerungsgruppen, die nicht direkt vom Staat bezahlt werden, nur eine geringe potentielle Wählerschaft darstellen oder von Menschen, die viel zu sehr mit ihren eigenen Problemen beschäftigt sind als um unangenehm aufzufallen. Rentner beispielsweise haben deshalb eine wesentlich größere Lobby, da sie eine große Bevölkerungsgruppe darstellen und einer Partei viele Wählerstimmen kosten könnte.

Geld hat mit Wertschätzung zu tun. Wenn kein Geld für unterhaltspflichtige Väter (und auch Mütter) übrig ist, dann schätzt der Staat die Verantwortung, Aufgabe und die Pflichten nicht, die mit der Erziehung von Kindern verbunden sind. Der Staat nimmt wissend und billigend in Kauf, dass Existenzen gefährdet werden. Wohlschaffende und verantwortungsbewusste Menschen, die den Lebensauftrag haben ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen auf den richtigen Weg zu bringen werden an die Armutsgrenze und an den Rand der Gesellschaft gedrängt.

„Intakte“ Familien, also Ehen mit Kindern, werden in unseren christlichen Wertvorstellungen als unser höchstes Gut angesehen und sollen vom Staat geschützt werden. Gerade Parteien, die das C wie Christlich bzw. das S für Sozial in ihrem Parteinamen tragen, machen sich in diesem Punkt immer besonders stark. Wenn jedoch eine Familie mit Kindern durch Scheidung kaputt geht, dann existiert diese Konstellation für den Staat nicht mehr, weil es das Stück Papier, auf dem einmal das Wort „Ehe“ stand, nicht mehr gibt. Was aus den Kindern einer gescheiterten Beziehung wird, ist dem Staat und den meisten Parteien egal. Aber der Verantwortung einer guten und für die Gesellschaft nützlichen Erziehung sollen getrennt lebende Mütter und Väter dennoch gerecht werden. Es ist nichts weiter als Ironie des Schicksals von „nicht intakten“ Familien inklusive der Kinder und ein völliges Versagen des Staates und der Politik, auf das viel zu wenig aufmerksam gemacht wird.

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